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§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle
Verkaufsgeschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Entgegenstehende
oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers
erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte
ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese
Verkaufsbedingengen gelten auch dann, wenn eine Lieferung in Kenntnis
abweichender entgegenstehender Geschäftsbedingen des Käufers ausgeführt
wird.
(2) Alle Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zur Ausführung
dieses Vertrages sind schriftlich zu treffen.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Verkaufsgeschäfte mit dem Käufer oder seinem Rechtsnachfolger.
(4) Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer gelten unabhängig von
der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der
Verkäufer den Käufer bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder
diese sonst vermittelt hat.
§ 2 Vertragsabschluß
(1) Der Verkaufskatalog stellt nicht ein Angebot zur Eingehung von
Kaufverträgen im Rechtssinne dar, sondern soll es dem Käufer lediglich
erleichtern, seinerseits Angebote im Rechtssinne an der Verkäufer abzugeben;
alle früheren Auflagen des Kataloges verlieren mit dem Erscheinen des neues
Kataloges ihre Gültigkeit. Der Käufer hält sich für eine Frist von vier
Wochen ab Zugang seines Angebotes bei dem Verkäufer an sein Angebot
gebunden; der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das
Angebot des Käufers schriftlich angenommen hat.
(2) Der Verkäufer behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-,
Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor an allen Abbildungen, Zeichnungen,
Berechnungen oder sonstigen Darstellungen dieses Kataloges und sonstiger
Bestellunterlagen; diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht
werden, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich, schriftlich, vorher mit
namentlicher Benennung des Dritten zugestimmt.
§ 3 Reparaturen/Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge ohne anschließenden Reparaturauftrag sind kostenpflichtig.
§ 4 Preisstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preisangaben des Kataloges gelten für eine Lieferung ab
Herstellerwerk. Wird die Ware auf Wunsch der Käufers an einen anderen Ort
als den Ort des Herstellerortes versandt, trägt der Käufer zusätzlich die
anteiligen Kosten der Transportverpackung und des Transportes, falls der
Wert der Gesamtbestellung nicht mehr als DM 250,-- beträgt. Der Käufer trägt
die Kosten für die auf seinen Wunsch abgeschlossene Transportversicherung.
(2) Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen
Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche gesetzliche
Abänderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder
rückvergütet.
(3) Rechnung sind am zehnten Arbeitstag nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
zur Zahlung fällig auf einem Bankkonto der Verkäufers; Schecks und Wechsel
werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers entgegengenommen
und gelten nur als Zahlung erfüllungshalber; Diskont- und Wechselspesen,
Steuern und sonstige Erlösschmälerungen sind vom Käufer zu tragen und sofort
fällig
§ 5 Zahlungsverzug/ Aufrechnung
Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, von diesem
Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu verlangen, falls nicht im Einzelfall der Verkäufer einen
höheren Schaden oder der Käufer einen wesentlich geringeren Schaden des
Verkäufers nachweist.
§ 6 Lieferung und Lieferfrist
(1) Teillieferungen sind zulässig; die Liefermöglichkeit des Verkäufers
bleibt vorbehalten.
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Der Käufer ist
berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, falls der Käufer dem
Verkäufer nach Überschreitung der Lieferfrist um mehr als 15 Kalendertage
eine Nachfrist von weiteren 10 Kalendertagen gesetzt hat mit der Erklärung,
daß er die Lieferung bei fruchtlosem Fristablauf ablehnen werde.
§ 7 Rückgabe/Umtausch
Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur nach vorheriger
Absprache mit dem Verkäufer zurückgegeben werden. Die Ware muß in der
unbeschädigten Originalverpackung sein. Die Rückgabe muß kostenfrei
erfolgen. Steril verpackte Produkte und Sonderanfertigungen sind generell
von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung für Sachmängel
(1) Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, daß die gekaufte Ware bei
Gefahr-übergang auf den Käufer nicht mit Fehlern behaftet ist, die ihren
Wert oder Ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag
vorausgesetzten Ge-brauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung
des Wertes oder der Tauglichkeit, wie insbesondere geringfügige Abweichungen
der Farbe oder der äußeren Form aufgrund technischen Fortschritts kommt
nicht in Betracht.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, nach seiner Wahl unter Ausschluß
sonstiger Ansprüche des Käufers eine neue Sache zu liefern oder den Schaden
auf seine Kosten zu beheben; der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl eine
Herab-setzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des ganzen
Vertrages (Wandelung) verlangen, falls die Nachbesserung oder die
Neulieferung nach angemessener Frist fehlschlägt.
(3) Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Fehlern einer zugesicherten
Eigenschaft der Sache nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Der Verkäufer haftet dem Käufer jedoch nicht für Fehler von als
gebraucht verkauften Sachen.
(5) Falls der Käufer Vollkaufmann ist, setzen die Gewährleistungsansprüche
voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügepflichten nachgekommen ist.
§ 9 Haftung des Verkäufers
(1) Die Haftung des Verkäufers für alle in § 8 Abs. 1 bis 3 nicht genannten
Schäden, also insbesondere für Verzug und Unmöglichkeit, für andere Schäden
als an der Kaufsache selber, für entgangenen Gewinn oder für sonstige
Schäden ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, auf die Fälle von Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen
beschränkt; als Rechtsgrund kommen in Betracht Schäden aus Verschulden bei
Vertragsabschluß, aus positiver Forderungsverletzung oder Produzentenhaftung
gemäß§ 823 BGB.
(2) Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehenden Absatz 1 gilt jedoch nicht für
die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und für Ansprüche gem. §§
1, 4 Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Verjährung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Tag des Gefahrübergangs auf
den Käufer. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht auf unerlaubt Handlung
gestützt werden.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum
Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Verkäufer ist bei
vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung seiner Ansprüche an sich zu nehmen.
Die Rücknahme ist nicht ein Rücktritt von dem Vertrag; die Pfändung der
Sache durch den Verkäufer ist stets ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln und sie
insbe-sondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Nennwert zu versichern.
(3) der Verkäufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich
von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter zu benachrichtigen, damit
der Verkäufer Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Der Käufer haftet dem
Ver-käufer für den entstandenen Schaden, falls der Dritte nicht in der Lage
ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage
gem. § 771 ZPO zu erstatten.
§ 12 Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, daß persönliche Daten seiner Bestellung
elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung
ent-sprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus
diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
(2) Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit
Vollkauf-leuten als Käufer ist der Geschäftssitz des Verkäufers; der
Verkäufer ist berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz
zu verklagen. |
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